
Riesiger ökologischer Schaden für die Elbe durch die kaputte Fischtreppe Geesthacht
Hamburg. Bei Wartungsarbeiten am Wehr Geesthacht hat die Bundeswasserstraßenverwaltung im August 2019 schwere Schäden an der Staustufe festgestellt. Kurzerhand wurde die südliche Fischtreppe zugeschüttetet und die Lockströmung für die nördliche Fischtreppe außer Betrieb genommen. Seitdem über 1,5 Jahren können zahlreiche Wanderfische die Staustufe nicht mehr passieren, um in ihre Laichgebiete in der Mittelelbe zu gelangen.
Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen ringen länderübergreifend um eine schnelle Wiederherstellung der Fischtreppen. So ist die regelmäßig im Februar/März stattfindende Wanderung des Stint mittlerweile im zweiten Jahr unmöglich. Mit unabsehbaren Folgen auf die bereits seit Jahren beobachteten Rückgänge der Stint-Bestände. Auch das im Herbst letzten Jahres eingerichtete Provisorium für die Lockströmung konnte dem Stint nicht helfen. Das Provisorium wurde im Winter während des Eisgangs abgebaut und wird erst in diesen Tagen wieder in Betrieb genommen werden. „Mittlerweile ist im Gespräch, dass der Bund Vattenfall die Fischtreppe voraussichtlich 2023 abkaufen könne.“, weiß die Grüne Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Gudrun Schittek, die mit Sorge auf die Situation am Geesthachter Wehr sieht. „Es ist gut, dass die Verantwortung des Bundes für die Durchgängigkeit der Elbe anerkannt wird, aber der Zeitraum bis 2023 ist viel zu lang. Der Stint und viel andere Fischarten sind bereits durch die ökologischen Schäden der Elbe in Folge der Elbvertiefung höchst gefährdet und durch die kaputte Fischtreppe daran gehindert, ihre Laichgebiete in der Mittelelbe zu erreichen. Das schädigt die gesamte Fischpopulation der Elbe massiv.“
Wie aus den vorliegenden Senatsantworten auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Grünen Fraktion bekannt wurde, hat das Bundesland Hamburg sich für eine schnelle Lösung eingesetzt, auch auf der Arbeitsebene der vom Bund und den Elbanrainer-Bundesländern getragenen Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe). Die FGG Elbe ist gesetzlich verpflichtet, die aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie resultierenden Bewirtschaftungspläne für die gesamte Elbe zu erarbeiten. Die zweite Aktualisierung dieses für den Zeitraum von 2022 bis 2027 zu erarbeitenden Planes befindet sich noch bis zum 22.06.2021 in der öffentlichen Anhörung. „Konkrete Maßnahmen zu einer schnelleren Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Geesthachter Wehr konnte ich bislang in diesen Planentwürfen nicht finden. Die Wiederherstellung der Fischtreppe ist für die gesamten Fischpopulation in der Elbe äußerst wichtig.“, sagt Schittek abschließend.