Hamburg

SGBII: Pandemiebedingte Sonderzahlung von 150 Euro wird im Mai ausgezahlt

Hamburg. Wer im Mai 2021 Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II), nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht und die Regelbedarfsstufe 1, 2 oder 3 erhält ( z. B. Alleinstehende, Alleinerziehende, wer mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen lebt, in einer besonderen Wohnform lebt oder stationär untergebracht ist) und bei dem kein gewährtes und unmittelbar ausgezahltes oder weitergeleitetes Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird, erhält im Mai eine Sonderzahlung von 150 Euro. Mit diesem Betrag sollen pandemiebedingte Mehraufwendungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 ausgeglichen werden. Eine Einmalzahlung erhält, wer für den Monat Mai 2021 existenzsichernde Leistungen tatsächlich ausgezahlt bekommt, ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Die Einmalzahlung wird automatisch im Mai 2021 ausgezahlt.

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