
Omaima A. wird wegen der Beihilfe zur Versklavung angeklagt
Neugraben-Fischbek. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Omaima A. erhoben. Sie ist unter anderem der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verdächtig.
Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Nach ihrer Ankunft in Raqqa/Syrien gliederte sich die Angeschuldigte Anfang 2015 in die hierarchischen Strukturen und Organisationsabläufe der Vereinigung „Islamischer Staat“ (nach folgend: IS) ein. Im Frühjahr 2016 verfügte sie über eine Pistole, die sie zumindest in einem Fall beim Verlassen der eigenen Wohnung in einem Halfter unterhalb des Niqab mit sich führte. Ebenfalls im Frühjahr 2016 wurde die Angeschuldigte von der gesondert verfolgten Sarah O. in der von ihr und ihrem damaligen Lebensgefährten (dem IS-Mitglied Dennis C.) gemeinsam genutzten Wohnung in Raqqa besucht. Bei diesen insgesamt zwei Besuchen brachte O. ihre beiden jesidischen Sklavinnen mit, die auf Anweisung der Angeschuldigten für sie putzten. Dabei war der Angeschuldigten bewusst, dass sie mit ihrem Tatbeitrag das vom IS auch zum Zwecke der Vernichtung der jesidischen Kultur unterhaltene Sklavereisystem unterstützte. Ihr war ebenfalls bewusst, dass sich die Sklavinnen gegen ihren Willen in der Wohnung aufhielten und bei etwaigem Widerstand mit einer Bestrafung rechnen mussten.
Die Angeschuldigte wurde bereits durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und weiterer Delikte zu einer bislang nicht rechtskräftigen Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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