
„Wir sind keine Versuchskaninchen!“
Süderelbe. Vor dem Hintergrund stetig steigender Infektionen in Hamburg Schulen formiert sich Protest gegen die aktuelle Verordnung des Schulsenators Ties Rabe. Dieser bekundet zwar jüngst in einem Pressegespräch, dass es keine Anhaltspunkte für ein größeres Risiko von Ansteckungen in der Schule gebe, vielmehr sei einer Studie nach die Eintragung des Virus aus privaten Haushalten in die Schule die Regel.
Doch es sind die Fakten, die eine immer größer werdende Anzahl von Eltern und Lehrkräften beängstigen. Eine Pädagogin einer Schule im Süderelberaum bringt es auf den Punkt: „Wir sind keine Versuchskaninchen“, sagt sie. Den Namen solle man bitte in der Zeitung nicht erwähnen. Denn was hinter den Kulissen laufe sei schlicht ein Skandal.
„Da werde schon mal verheimlicht, dass eine Lehrkraft gleichzeitig in mehreren Jahrgängen aktiv ist, obwohl bestimmte Jahrgänge inkl. deren Lehrkräfte in Quarantäne geschickt wurden. Alles nur, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.“, sagt sie um fortzufahren: „Ängstlichen Kindern wird gesagt, alle hätten ein bisschen Angst, aber es wäre nicht so schlimm, wie du es denkst. Du hast eine lebhafte Fantasie.“ Damit relativiert man Ängste und nimmt die Sorgen der Kinder nicht ernst.
Nachdem in den letzten Wochen mehrere Infektionen an Harburger Schulen, 4 Infektionen am Gymnasium Süderelbe und die Infektion einer pädagogischen Fachkraft in der Schule „An der Haake“ bekannt wurden, spitzt sich die Situation weiter zu. So meldete die Schule „Am Johannisland“ am Montag eine Infektion in der Vorschule, woraufhin nach unseren Informationen der komplette Jahrgang in Quarantäne geschickt wurde. Am Donnerstag wurde an der Schule auch der komplette Jahrgang der ersten Klassen in Quarantäne geschickt. Auch dort gab es einen Infekt.
Heute wendet sich die Schule „An der Haake“ an die Elternschaft und kündigt eine Teilweise Schließung der Schule an. Jeder Jahrgang bleibt – zunächst nur in der kommenden Woche – einen Tag der Woche zu Hause. Es seien schlicht eine große Anzahl an Lehrkräften erkrankt. Eine Notbetreuung soll sicherstellen, dass Kinder beschult werden können, deren Eltern beruflich unabdingbar sind.
Unterdessen wollen besorgte Eltern und Lehrkräfte eine Klage gegen den Schulsenator prüfen lassen. Sie führen den §223 des Strafgesetzbuches an, wonach derjenige mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren bestraft wird, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Der Versuch ist bereits strafbar. Hintergrund der Klage sei demnach die Aufforderung zum Schulbesuch und die damit verbundenen Sanktionen gegen Schüler und Elternschaft.