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Bezirk Harburg

Mit sofortiger Wirkung: Behörde macht LPT Neugraben dicht

Staatsanwaltschaft Hamburg nimmt Ermittlungen auf

Neugraben-Fischbek. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat mit sofortiger Wirkung der Firma LPT (Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG) die Erlaubnis entzogen, in Hamburg Tiere zu halten. Nach sorgfältiger Prüfung ist aus Sicht der BGV die tierschutzrechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers, der in Mienenbüttel (Niedersachsen) und Hamburg-Neugraben personenidentisch ist, aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie weiterer Verstöße gegen Dokumentations- und Genehmigungspflichten nicht mehr gegeben. Dabei stützt sich die BGV im Wesentlichen auf Erkenntnisse, die die Staatsanwaltschaft Stade und der Landkreis Harburg bei Ermittlungen am LPT-Standort Mienenbüttel gewonnen haben. Die BGV hatte die im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung sichergestellten Akten sowie die Akten der laufenden Verwaltungsverfahren im Wege der Amtshilfe eingesehen.

Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks: „Aufgrund der Erkenntnisse, die wir in den vergangenen Wochen durch diese gründliche Prüfung gewinnen konnten, haben wir entschieden, der Firma LPT die Erlaubnis zur Tierhaltung mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Damit dieser Widerruf rechtssicher erfolgen konnte, war es vor allem nötig, die Akten und Informationen der Staatsanwaltschaft sowie den Bescheid des Landkreises Harburg über den LPT-Standort Mienenbüttel in Niedersachsen sorgfältig auszuwerten. Nun muss eine tierschutzgerechte Unterbringung für die Tiere sichergestellt werden. Wir werden außerdem darauf drängen, dass das zuständige Bundesministerium die in Deutschland geltenden Regeln zügig an schärferes europäisches Recht anpasst und die EU-Tierschutzrichtlinie umsetzt.“ 

Die erlaubnispflichtige Tierhaltung am Standort Redderweg 8 in Hamburg wird mit sofortiger Wirkung untersagt. Alle Versuchstiere (am Standort Neugraben in erster Linie Mäuse und Ratten) sind innerhalb von drei Wochen an geeignete Dritte abzugeben. Seit Bekanntwerden der Vorkommnisse in Mienenbüttel hatte die BGV bereits keine weiteren Tierversuche der LPT in Neugraben genehmigt und bereits genehmigte Tierversuche auf den Prüfstand gestellt.

Aufgrund der in den Medien öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfe der Versuchsmanipulation von ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma LPT hat die zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz im November außerdem die Hamburger Staatsanwaltschaft gebeten, wegen der im Raum stehenden Vorwürfe Ermittlungen aufzunehmen.

Diese Anzeige wegen des Vorwurfs der Manipulation ist nicht Gegenstands des Bescheids zum Widerruf der Tierhaltungserlaubnis am Standort Neugraben nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a) und b) Tierschutzgesetz, weil sie weiterhin Bestandteil der aktuell laufenden Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft ist. Paragraph 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a und b TierSchG regelt die Erlaubnis, Wirbeltiere, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, zu halten.

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