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Bezirk MitteHamburg

Gericht lehnt Eilantrag der AfD Fraktion ab

Hamburg. Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht hatte die AfD-Fraktion versucht, eine Veranstaltung im Bürgerhaus Wilhelmsburg durchzuführen. Die Verantwortlichen hatten zuvor darauf verwiesen, dass eine Veranstaltung der AfD im Bürgerhaus Wilhelmsburg nicht mit dem Konzept vereinbar sei.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute zugestelltem Beschluss (3 E 2759/19) einen Eilantrag der AfD-Fraktion abgelehnt, mit dem diese gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg Zugang zu dem Bürgerhaus Wilhelmsburg zwecks Durchführung einer politischen Diskussionsveranstaltung begehrt hat.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Bürgerhaus Wilhelmsburg, welches im Eigentum und unter ausschließlicher Verfügungsgewalt einer Stiftung steht, nicht um eine von der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der öffentlichen Gewalt zur Verfügung gestellte öffentliche Einrichtung. Zwar verfolgt das Bürgerhaus öffentliche Zwecke. Die Stadt verfügt aber nicht über ausreichende Mitwirkungs- oder Weisungsrechte gegenüber der Stiftung hinsichtlich der Entscheidung, wer Zugang zu dem Bürgerhaus enthält.

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