17-Jähriger nach Unterschlagung eines Smartphones in Buchholz festgenommen
Buchholz, 27.04.2025 – Nach dem Verlust ihres Smartphones hat eine Frau aus Buchholz ihr Eigentum dank eines entschlossenen Polizeieinsatzes und aufmerksamer Eigenrecherche zurückerhalten. Ein 17-jähriger Jugendlicher hatte das aufgefundene Handy nicht wie vorgeschrieben beim Fundbüro abgegeben, sondern versuchte, es über eine Verkaufsplattform im Internet zu veräußern. Die Polizei konnte den Täter durch ein fingiertes Kaufinteresse überführen.
Handy auf Verkaufsplattform angeboten
Die Geschädigte erkannte ihr Smartphone aufgrund spezieller Merkmale eindeutig wieder, als sie das Gerät auf einer Verkaufsseite entdeckte. Anstatt den Verlust hinzunehmen, informierte sie umgehend die Polizei. In Abstimmung mit den Beamten wurde daraufhin ein Treffen mit dem vermeintlichen Verkäufer arrangiert, das am vereinbarten Ort in Buchholz stattfand.
Polizei überführt Jugendlichen bei fingiertem Verkaufstreffen
Bei dem geplanten Verkauf erschienen zwei Polizeibeamte in Zivil und nahmen den 17-jährigen Tatverdächtigen vor Ort fest. Das unterschlagene Smartphone konnte sichergestellt und unmittelbar an die rechtmäßige Besitzerin zurückgegeben werden. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Täter an seinen Vater übergeben.
Polizei warnt vor Unterschlagung und gibt Verhaltenstipps
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aufgefundene Gegenstände stets beim zuständigen Fundbüro abgegeben werden müssen. Die Unterschlagung eines Fundstücks stellt eine Straftat dar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Weitere Informationen zum korrekten Verhalten bei Fundsachen sind über das Fundbüro der Stadt Buchholz abrufbar.